Keine Isolationspflicht und PCR-Testpflicht mehr bei positivem Selbsttest

Niedersachsen lässt die COVID-19-Absonderungsverordnung zum Monatsende auslaufen. D.h. keine Quarantänepflicht mehr. Auch ein PCR-Test kann, muss aber nicht mehr gemacht werden.

Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen auch in Zukunft weiterhin selbst testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Eine telefonische Krankschreibung ist auch weiterhin möglich. Achtung: Es gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht in der Praxis. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.

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