Für Sie

FAQ

Die FAQ-Seite unserer hausärztlichen Arztpraxis bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Terminvereinbarungen, Behandlungen, Rezepten, medizinischen Leistungen und mehr. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Wie lange ist ein Kassen-Rezept gültig?

Die roten Kassenrezepte, die alle gesetzlich Versicherten für verschreibungspflichtige Medikamente bekommen, gelten 28 Tage.

Wie lange ist ein Privat-Rezept gültig?

Ein Privatrezept behält seine Gültigkeit in der Regel 3 Monate.

Wie lange ist ein Physiotherapie-Kassenrezept/Heilmittelrezept gültig?

Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts z.B. für Krankengymnastik muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden, es sei denn der Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf festgestellt. In diesem Fall muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.

Gültigkeitsdauer einer Verordnung:

Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin. Danach verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit und sind deshalb sofort abzubrechen.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Eine Überweisung ist in der Regel für Kassenpatienten immer auch für das Folgequartal gültig. Für Privatpatienten gilt keine Beschränkung. Eine seit dem 1. Oktober 2019 geltende Ergänzung der Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt klar, dass eine im Vorquartal ausgestellte Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden kann. Das gilt sowohl, wenn eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird, wie auch dann, wenn der auf Überweisung tätig werdende Arzt die Behandlung erst im Folgequartal beginnt. Eine erneute Ausstellung eines Überweisungsscheins im Folgequartal ist demnach nicht erforderlich.

Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis des zuständigen Kostenträgers vorweisen kann.

Eine Überweisung reicht als alleiniger Versicherungsnachweis nicht aus. Demnach ist ein Einlesen der eGK grundsätzlich erforderlich. So regelt es die Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).

Kann ich auch ohne Termin kommen?

Um Wartezeiten für alle so kurz wie möglich zu halten und die Anzahl an Wartenden in der Praxis so gering wie möglich zu halten, vereinbaren sie möglichst immer einen Termin. Am schnellsten geht dies online. Oder sie rufen uns an.

Medizinische Notfälle sind davon ausgenommen.

Ich möchte/brauche eine Laboruntersuchung

Täglich zwischen 7.30 – 10.00 Uhr werden Blutabnahmen und weitere Laboruntersuchungen abgenommen. Dann holt der Laborbote die Proben zur Auswertung ab. Hierfür ist eine Terminvereinbarung und vorherige Absprache mit Dr. Werner erforderlich, sofern diese Laboruntersuchung von ihm nicht explizit angeordnet wurde. Bitte vor der Blutentnahme im Zweifel ca. 10 Stunden vorher keine Nahrungsaufnahme, Alkohol oder Kaffee zu sich nehmen. Wasser oder ungesüßter Tee ist in kleinen Mengen ist erlaubt. Bitte besprechen Sie mit uns die Einnahme Ihrer Medikamente vor der Untersuchung und bringen sie ihre Medikamente ggf. mit, damit sie sie unmittelbar danach einnehmen können.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Wenn Sie einen Termin haben, halten wir die Wartezeiten so kurz wie möglich. Aber leider ist in einer Hausarztpraxis oft vieles nicht planbar. Es kommen dringende Notfälle oder ein vermeintlich harmloses Problem stellt sich doch als umfangreicher dar. Ein unerwarteter Schicksalsschlag in der Familie, eine Infektwelle zieht gerade wieder durch die Region, ein Ausfall der EDV- oder Telefonanlage, der schnell behoben werden muss. Ein wichtiger Anruf eines Kollegen, bzgl. eines Patienten, usw..

Wir versuchen solche Unwägbarkeiten mit bei der Terminplanung pauschal mit Pufferzeiten einzuplanen, und optimieren und passen unser Terminsystem fast täglich an die aktuellen Gegebenheiten an, aber manchmal kommt doch alles anders und manchmal ist der Andrang mit Patienten, die wir nicht wegschicken können so groß, dass unsere Planung einfach nicht mehr passt und es der Reihe nach mit entsprechenden Wartezeiten geht. Planen sie also immer etwas mehr Zeit ein, wenn sie zum Arzt gehen.

In der Apotheke wurde mir gesagt, der Hausarzt müsse ein „Kreuz“ machen, damit ich mein Medikament auch bekomme

Selbstverständlich bekommen sie Ihre verordneten Medikamente auch ohne „Aut-Idem-Kreuz“. Ihre Krankenkasse hat mit Herstellern sogenannte Rabattverträge abgeschlossen, die der Apotheker bedienen muss. Dies spart Kosten und hilft den Versicherungsbeitrag für alle niedriger zu halten. Es kann also sein, dass Sie Ihr Präparat von einem anderen als dem verordneten Hersteller bekommen. Dies hat aber in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Therapie. Rabattierte Präparate sind sogar oft für Sie zuzahlungsfrei.

Mehrkostenregelung

Manch ein gesetzlich versicherte Patient möchte aber gerne sein gewohntes –und oft teureres – Präparat haben, auch wenn es keine medizinischen Gründe für einen Austausch gegen eine preiswerteres Präparat mit gleichem Wirkstoff gibt. Es handelt sich dann um eine Wunschverordnung. Das Arzneimittelneuordnungsgesetz erlaubt nun, dass der Apotheker ihm das gewünschte Präparat aushändigt. Der Patient muss dieses Präparat allerdings selbst bezahlen und stellt anschließend unter Vorlage des Rezeptes und des Kassenbons einen Kostenerstattungsantrag bei seiner Krankenkasse. Wohl gemerkt – Das Bundesgesundheitsministerium hat sich klar geäußert: Ein Arzt, der aus nicht medizinischen Gründen „aut idem“ ankreuzt, verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und haftet mit seinem Privatvermögen.

Kann ich meine Kinder/Begleitpersonen zum Termin mitbringen?

Bitte bringen sie im Regelfall maximal nur 1 Begleitperson mit. Wenn es Wichtiges z.B. mit Familienangehörigen zu besprechen gibt, machen wir auch mal eine Ausnahme.

Beim Termin wird nur ihr Anliegen besprochen/behandelt. Begleitpersonen werden nicht ohne Termin mal eben mitbehandelt. Auch nicht nicht „mal eben kurz mit draufschauen“, auch nicht, wenn sie bereits Patient/in bei uns sind. Vereinbaren sie hierfür einen eigenen Termin, damit die Wartezeit für andere so kurz wie möglich bleibt.

Ich bin unzufrieden/zufrieden

Und wenn einmal etwas nicht ganz nach Ihren Vorstellungen, Erwartungen oder nach Plan läuft oder sie möglicherweise etwas verärgert hat, bitten wir um Nachsicht.

Wir geben alle täglich unser Bestes auch wenn wir oft regelrecht überrannt werden und wollen dabei die Auswirkungen des Hausärztemangels, eines oft fehlgeplanten und chronisch unterfinanzierten Gesundheitssystems für Sie so erträglich wie möglich gestalten.

Und zudem sind wir alle auch nur Menschen. Wir möchten nicht irgendwo an den Pranger gestellt werden. Schlafen sie eine Nacht drüber und teilen sie uns gerne persönlich im Gespräch, per Mail oder Nachricht in unseren Briefkasten mit, was nicht ihren Wünschen und Vorstellungen entsprochen hat oder was wir verbessern können. Sie treffen bei uns auf offene und verständnisvolle Ohren. Wir nehmen konstruktive Kritik sehr ernst und überdenken unser Tun und Handeln täglich aufs Neue.

Wir freuen uns aber auch über ein nettes Wort, Lob, Anerkennung und Wertschätzung.