Ab 1. Januar 2023 müssen gesetzlich versicherte Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch (eAU). Sie melden sich wie gewohnt bei Ihrem Arbeitgeber krank.
Dieser ruft Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch ab. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Ausdruck erhalten Sie nur noch in Ausnahmefällen. Informationen hierzu für Arbeitgeber hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf ihre Website gestellt.